4 Steuerspargründe für Anwälte: Die GmbH als Strategie

Erfolgreiche Rechtsanwälte stoßen als Freiberufler schnell an die Grenzen der Steuer-Progression: Ab einem gewissen Einkommen landet fast jeder zusätzliche Euro zur Hälfte beim Finanzamt. Eine GmbH (oder Berufsausübungsgesellschaft nach der BRAO-Reform) kann hier als „Steuersparmodell“ wirken – allerdings nur, wenn man sie als strategisches Werkzeug für den Vermögensaufbau nutzt und nicht lediglich als Auszahlungsvehikel.
Anwälte, GmbH & Thesaurierung - steuerliche Vorteile für Anwaltschaft

Erfolgreiche Rechtsanwälte stoßen als Freiberufler schnell an die Grenzen der Steuer-Progression: Ab einem gewissen Einkommen landet fast jeder zusätzliche Euro zur Hälfte beim Finanzamt. Eine GmbH (oder Berufsausübungsgesellschaft nach der BRAO-Reform) kann hier als „Steuersparmodell“ wirken – allerdings nur, wenn man sie als strategisches Werkzeug für den Vermögensaufbau nutzt und nicht lediglich als Auszahlungsvehikel. 

1. Der Kernvorteil: Thesaurierung statt Sofortbesteuerung 

Der größte Effekt der GmbH liegt in der Thesaurierung. Während Sie als Freiberufler Ihren Gewinn im Jahr der Entstehung voll mit bis zu 45 % (zzgl. SolZ!) versteuern müssen, bietet die GmbH eine attraktive Alternative: 

  • Körperschaftsteuer & Gewerbesteuer: Auf Ebene der GmbH beträgt die Belastung oft nur ca. 30 % (je nach Hebesatz der Gemeinde). 
  • Der Hebel: Solange das Geld in der GmbH-Struktur bleibt, stehen Ihnen ca. 15-20 % mehr Liquidität für Reinvestitionen, Wertpapiere oder Immobilien zur Verfügung. 

2. Berufsrecht im Fokus: Die BRAO-Reform 2022 

Seit dem 1. August 2022 ist das Gesellschaftsrecht für Rechtsanwälte durch die Reform der Berufsausübungsgesellschaften neu geordnet. Eine steuerliche Strukturierung ist heute nur dann erfolgreich, wenn sie Hand in Hand mit der berufsrechtlichen Zulässigkeit (u. a. gemäß § 59b BRAO) und der passenden Berufshaftpflichtversicherung geht. 

3. Gehalt vs. Ausschüttung: Das Spiel mit der Progression 

Als Gesellschafter-Geschäftsführer bestimmen Sie selbst, wie viel Sie sich auszahlen. 

  • Geschäftsführer-Gehalt: Mindert als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH, erhöht aber Ihre private Einkommensteuer. 
  • Gewinnausschüttung: Hier greift grundsätzlich die Abgeltungsteuer (25 % zzgl. SolZ). Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch die Option zum Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG) steuerlich günstiger sein, etwa wenn Finanzierungskosten für die Anschaffung des GmbH Anteils vorliegen. 

Achtung vGA-Falle: Ein unangemessen hohes Gehalt oder unübliche Verträge (Miete, Darlehen) können als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Dies führt zu teuren Steuernachzahlungen und sollte durch ein fremdübliches Setup vermieden werden. 

4. Die Holding-Struktur: Das Ziel für den Vermögensaufbau 

Wenn Sie planen, Kanzleigewinne langfristig in Beteiligungen oder Immobilien zu investieren, ist eine GmbH oft der logische nächste Schritt. Hierüber kann das Investment direkt über die GmbH oder über Gesellschafterdarlehen gesteuert werden. 

Eine Holding kann nur für sonstige Beteiligungen genutzt werden, jedoch aufgrund regulatroischer Gründe nicht als Muttergesellschaft einer Anwalts-GmbH, da an dieser nur natürliche Personen oder BGB-Gesellschaften beteiligt werden können, sodass eine Anwendung des § 8b KStG für Gewinne aus der Anwalts-GmbH nicht möglich ist. Vergleiche hierzu auch BGH zur Anwalts-GmbH: unverständliche Restriktionen 
 

Mini-Checkliste: Passt die GmbH zu Ihrer Kanzlei? 

Beantworten Sie mindestens zwei Punkte mit „Ja“, kann ein Strukturwechsel sinnvoll sein: 

  1. Ich benötige nicht den vollen Gewinn für meine private Lebenshaltung beziehungsweise für Konsumausgaben nutzen. 
  1. Ich möchte steuergünstig ein Wertpapierdepot und/oder einen Immobilienbestand aufbauen. 
  1. Ich akzeptiere den höheren administrativen Aufwand (Jahresabschluss, Protokolle z.B. für Gesellschafterbeschlüsse, Verträge für Gesellschafterdarlehen). 

Fazit: Beratung schlägt Standardlösung 

Die GmbH spart für Anwälte nicht „automatisch“ Steuern, sondern verschiebt den Besteuerungszeitpunkt und schafft Raum für professionellen Vermögensaufbau. FLS Tax unterstützt Sie dabei, die steuerliche Modellierung exakt auf Ihre private Lebensplanung und die berufsrechtlichen Anforderungen abzustimmen. 

Möchten Sie wissen, ob das Teileinkünfteverfahren für Ihre nächste Ausschüttung günstiger ist? Wir rechnen es für Sie aus. 

Disclaimer 

Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen zur Verfügung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Er berücksichtigt nicht die Besonderheiten des Einzelfalls und stellt keine verbindliche steuerliche Empfehlung dar. Für Maßnahmen, die ohne unsere ausdrückliche individuelle Beratung umgesetzt werden, kann keine Haftung übernommen werden. 

Wir haben die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, können jedoch keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen. Vor jeder Umsetzung ist eine individuelle steuerliche Analyse unerlässlich, um kostspielige Fehler und Steuerfallen zu vermeiden. 

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