Steuern sparen mit der Ehegattenschaukel

Die Steuerlast in Deutschland ist hoch, doch clevere Gestaltungsmöglichkeiten wie die Ehegattenschaukel können dabei helfen, erheblich Steuern zu sparen. Besonders für Paare mit vermieteten Immobilien bietet dieses Modell ein großes Optimierungspotenzial.
Ehegattenschaukel

In diesem Artikel erklären wir, wie die Ehegattenschaukel funktioniert, welche Vorteile sie bietet und worauf Sie achten müssen. 

Laden Sie unser kostenfreies Whitepaper herunter, um weitere Details zu erfahren, oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.

Was ist die Ehegattenschaukel?

Der Begriff „Ehegattenschaukel“ beschreibt eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, bei der sich zB. Ehepartner Vermögenswerte untereinander übertragen, um steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit der Spekulationsfrist nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) zu nutzen.

Dabei werden die bestehenden Steuerregelungen so genutzt, dass:

  • Neue Abschreibungspotenziale entstehen.
  • Spekulationssteuer entfällt, sofern die Immobilie länger als 10 Jahre gehalten wurde.
  • Keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Der Hauptvorteil liegt in der Möglichkeit, den steuerlich abzuschreibenden Gebäudewert an die gestiegenen Marktpreise anzupassen und so die Steuerbelastung erheblich zu reduzieren.Dieses beliebte Steuersparmodell ist nicht auf Ehepartner beschränkt, sondern kann auch zwischen Verwandten ersten Grades angewendet werden – etwa zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln.

Wichtig: Die Ehegattenschaukel darf nicht mit der Güterstandsschaukel verwechselt werden, die als Alternative zur Schenkung mit Schenkungssteuer dient.

Die Vorteile der Ehegattenschaukel im Überblick

Erhöhte Abschreibungen:
Durch die Wertsteigerung der Immobilie ergibt sich ein höherer Abschreibungsbetrag, was die steuerlichen Einkünfte aus Vermietung reduziert.

Steuerfreiheit bei Verkäufen:
Nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist können Immobilien steuerfrei innerhalb der Ehe übertragen werden.

Flexibilität bei der Finanzierung:
Neben Eigenkapital kann der Kauf durch Bankdarlehen oder Ehegattendarlehen finanziert werden. Die Zinsen können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Optimierung durch Gutachten:
Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung kann die steuerlichen Vorteile zusätzlich maximieren.

Wie funktioniert die Ehegattenschaukel?

Bei der Ehegattenschaukel werden Immobilien gezielt zwischen Ehepartnern in einem 10-Jahres-Rhythmus übertragen. Wenn der gegenseitige Verkauf jeweils im Abstand von 10 Jahren stattfindet, entfällt neben der Grunderwerbsteuer auch die Spekulationssteuer. 

Die Ehegattenschaukel ist ein Modell, um die Steuerbelastung nachhaltig und rechtssicher zu senken. Dies bedeutet, dass stille Reserven, also der Wertzuwachs seit Anschaffung, gehoben werden können, ohne dass eine Einkommensteuerbelastung entsteht.

Gleichzeitig wird aber das steuerliche Kostenpotenzial ebenfalls erhöht, was sich steuermindernd auswirkt.

Konkreter Ablauf der Ehegattenschaukel anhand eines Beispiels

1. Ein Ehepartner (A) ist alleiniger Eigentümer einer fremdvermieteten Immobilie, die er nicht selbst nutzt.

2. Nach 10 Jahren Haltedauer verkauft er die Immobilie zum aktuellen Marktpreis an seinen Ehepartner (B).

3. Folgende Steuern fallen nicht an:
× Spekulationssteuer
× Grunderwerbsteuer
× Schenkungsteuer 

Es entstehen lediglich Kosten für den Notar und Grundbuchkosten für die Eintragung.

4. Ergebnis: Ehepartner (B) erhöht die Abschreibungen und verringert hiermit das steuerliche Einkommen und damit die Steuerbelastung.

5. Zusätzliche Strukturierungsoptionen bei der Finanzierung:

• Bezahlung aus Barmitteln
• Refinanzierung durch eine Bank.
• Refinanzierung durch Ehegattendarlehen

Zinsaufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen bei Ehegatte B steuerlich berücksichtigt werden (individueller Steuersatz bis zu 51%) und Ehegatte A kann diese Zinseinnahmen gleichzeitig zum gesonderten Steuersatz für Kapitaleinkünfte von 26,375% versteuern.

Dies führt in bestimmten Konstellationen zu einer zusätzlichen Steuerersparnis durch die unterschiedlichen Steuersätze. Wichtig hierfür ist, dass der Ehegatte B nicht wirtschaftlich und finanziell abhängig von Ehegatte A sein darf. Das heißt, eine Bank müsste hypothetisch das Darlehen zu den zwischen den Ehegatten vereinbarten Bedingungen an Ehegatte B alleine vergeben.

Die Höhe der Zinseinnahmen muss fremdüblich bestimmt werden (bspw. bzgl. Eigenkapital, Laufzeit, Risiko, Sicherheiten). In der Praxis lässt sich dies am einfachsten durch eine entsprechende Finanzierungsanfrage prüfen und belegen.

Wenn dies nicht korrekt umgesetzt wird besteht das Risiko, dass die Versteuerung statt zum gesonderten Steuersatz für Kapitaleinkünfte von 26,375%, zum individuellen Steuersatz von bis zu 51% vorgenommen wird und hierdurch erhebliche Steuernachzahlungen anfallen können.

Hier wäre es sinnvoll, ein unterschriftsreifes Finanzierungsangebot einer Bank für Dokumentationszwecke zur Bestimmung der Marktüblichkeit heranzuziehen.

Risiken und Hürden bei der Ehegattenschaukel

  1. Scheingeschäfte vermeiden:
    Das Finanzamt prüft genau, ob der Kauf ernsthaft durchgeführt wurde, inkl. Zahlung des Kaufpreises und Einhaltung der Vertragskonditionen.
  2. Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten:
    § 42 AO verbietet unzulässige Steuervermeidungsstrategien. Hier ist eine saubere Dokumentation entscheidend.
  3. Fremdvergleich:
    Die Bedingungen des Verkaufs müssen einem Drittvergleich standhalten.
  4. Trennung oder Scheidung: Bei einer Scheidung könnte der nicht im Grundbuch eingetragene Ehepartner Nachteile erleiden.

Holen Sie das Maximum aus Ihrer Immobilie heraus!

Nutzen Sie unser kostenfreies Whitepaper, um alle Details zur Ehegattenschaukel zu erfahren – inklusive:

  • Beispielrechnungen
  • Tipps zur Gutachtenerstellung
  • Empfehlungen zur Finanzierung

Warum FLS-Tax?

Unsere Steuerexperten begleiten Sie bei jedem Schritt der Umsetzung:

  • Erstellung von Gutachten
  • Gestaltung rechtssicherer Verträge
  • Optimierung der Steuerstrategie

Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Beratung

Sie möchten Ihre Steuerlast reduzieren? Kontaktieren Sie uns noch heute:

Telefon: +49 151 51580673
E-Mail: info@fls-tax.de

Kontakt
Inhalt

Erstgespräch vereinbaren

*Pflichtfelder

Kontakt

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Erstgespräch vereinbaren
*Pflichtfelder