Vermeiden Sie teure Fehler! In diesem Artikel erfahren Sie:
Was eine Betriebsaufspaltung ist und wann sie vorliegt ✅
Welche steuerlichen Risiken drohen – von Gewerbesteuer bis Veräußerungsgewinn ✅
Wie Sie Ihre GmbH richtig aufstellen und steuerliche Fallstricke umgehen ✅
Was ist eine Betriebsaufspaltung?
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen – in diesem Fall der Gesellschafter als Privatperson – der von ihm gegründeten GmbH (Betriebsunternehmen) wesentliche Betriebsgrundlagen überlässt. In den meisten Fällen sind dies Büroräume oder andere geschäftlich genutzte Flächen innerhalb der Privatwohnung oder des eigenen Hauses.
Für eine Betriebsaufspaltung müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Personelle Verflechtung: Der Gesellschafter hält sowohl die Mehrheit der Stimmrechte an der GmbH und kann zudem alleine über die Immobilie verfügen. Er kann somit maßgeblichen Einfluss auf sämtliche geschäftlichen Entscheidungen nehmen.
- Sachliche Verflechtung: Das Besitzunternehmen stellt der GmbH eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Verfügung, beispielsweise ein Arbeitszimmer oder ein Büro.
Sind beide Kriterien erfüllt, hat dies steuerliche Folgen, die für den Unternehmer äußerst nachteilig sein können.
Steuerliche Risiken der Betriebsaufspaltung
Durch die Betriebsaufspaltung wird die privat gehaltene Immobilie oder das Arbeitszimmer steuerlich als Betriebsvermögen eingestuft. Das hat weitreichende Konsequenzen:
- Gewerbesteuerpflicht: Die Mieteinnahmen, die der Gesellschafter für die Nutzung seiner privaten Räumlichkeiten von der GmbH erhält, unterliegen der Gewerbesteuer.
- Erhöhte Steuerbelastung bei Beendigung der Betriebsaufspaltung: Wird die Betriebsaufspaltung aufgelöst, etwa durch den Verkauf der GmbH-Anteile oder der Immobilie, der Aufnahme neuer Gesellschafter, oder der Beendigung der Raumüberlassung durch Anmietung eines neuen Büros, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. Dabei müssen die stillen Reserven der Immobilie und des GmbH Anteils versteuert werden.
- Erweiterte Steuererklärungspflichten: Für das Besitzunternehmen (dessen Zweck die Vermietung des Arbeitszimmers oder Büros an die GmbH ist) sind zusätzliche Anlagen im Rahmen der Steuererklärung einzureichen, insb. Anlage G und EÜR. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand bzw. Kosten.
Beispiel für steuerliche Folgen einer Betriebsaufspaltung
Angenommen, ein Unternehmer gründet eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro und meldet den Firmensitz in seinem privaten Arbeitszimmer an. Einige Jahre später wächst die GmbH, und der Wert des Unternehmens beträgt 1 Million Euro. Wird die Betriebsaufspaltung beendet – zum Beispiel, weil der Unternehmer die GmbH verkauft oder das private Büro nicht mehr zur Verfügung stellt –, muss die Differenz zwischen dem ursprünglichen Wert und dem aktuellen Marktwert versteuert werden.
Hierzu ein Rechenbeispiel:
| Vereinfachte Musterkalkulation | |
| Unternehmenswert bei Gründung | 25.000,00 |
| Unternehmenswert nach einigen Jahren | 500.000,00 |
| Gewinn bei Auflösung Betriebsaufspaltung | 475.000,00 |
| Immobilienwert bei Gründung | 500.000,00 |
| Immobilienwert nach einigen Jahren | 750.000,00 |
| Gewinn bei Auflösung Betriebsaufspaltung | 250.000,00 |
| Gewinn | 725.000,00 |
| Einkommensteuersatz zzgl. Soli | 47,48% |
| Steuerbelastung | 344.193,75 |
Wichtiger Hinweis: Es macht keinen Unterschied, ob sich die Immobilie im Eigentum befindet oder angemietet ist. Bei einer angemieteten Immobilie fällt jedoch in der Regel nur ein fiktiver Veräußerungsgewinn auf den GmbH-Anteil an, nicht auch auf die Immobilie.
Ohne liquide Mittel aus einem tatsächlichen Unternehmensverkauf kann eine solche Steuerforderung existenzbedrohend sein.
Wie sich Risiken vermeiden lassen
Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollten Unternehmer folgende Maßnahmen ergreifen:
- Externe Geschäftsräume nutzen: Idealerweise sollte die GmbH in separaten Büroräumen angemeldet werden.
- Vermeidung personelle Verflechtung: Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Besitz eines (Ehe-)paares bzw. wurde diese gemeinsam angemietet und ist nur ein Partner Gründer der GmbH, kann er nicht alleine die Entscheidungen hinsichtlich der Immobilie durchsetzen und es kommt somit nicht zu einer personellen Verflechtung.
- Frühzeitige steuerliche Beratung: Die Gründung einer GmbH und die Wahl des Firmensitzes sollten mit einem Steuerberater geplant werden, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Eine falsche Entscheidung bei der Standortwahl kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Wer langfristig steuerliche Risiken vermeiden möchte, sollte daher die Anmeldung einer GmbH in den eigenen Privaträumen unbedingt überdenken.
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